Stehen selbst kalkulierte Abrechnungen vor dem Aus?
Richter, R.; · Care konkret, Hannover · 2017 · Heft 1 · S. 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
So können sich erhebliche Beträge aufsummieren und für verschiedene Leistungen eingesetzt werden. Da es sich um einen Kostenerstattungsanspruch (und nicht wie gewöhnlich um einen sogenannten Sachleistungsanspruch) handelt, schließt der ambulante Pflegedienst den Vertrag oder die Vereinbarung mit dem pflegebedürftigen Kunden selbst und nicht über eine Vergütungsvereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände unter Einbezug des örtlich zuständigen Trägers der Sozialhilfe. Inhalt der Vereinbarung mit dem pflegebedürftigen Kunden oder seinen Angehörigen ist regelmäßig auch der Preis der Leistung.