CareLit Fachartikel
Gesetzeslücke bei Privatpatienten
Maybaum, T.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 1 · S. 60
Dokument
173363
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Betriebswirtschaftliche Optimierung heißt auch Abrechnungsoptimierung. In Bremen hat ein Krankenhaus offenbar eine Lücke im Gesetz ausgemacht und genutzt. Es hat Zytostatika für vier Privatpatienten im Rahmen einer ambulanten Krebstherapie aus seiner eigenen Krankenhausapotheke bezogen. Das ist nicht verboten und übliche Praxis. Bislang orientierte sich aber das Preisniveau an den Arzneimittelpreisen öffentlicher Apotheken, die der Arzneimittelpreisverordnung (AM- PreisV) unterliegen. Daran haben sich offenbar die Kliniken bislang quasi stillschweigend gehalten.
Schlagworte
BREMEN
URTEIL
KRANKENHAUS
KRANKENHAUSAPOTHEKE
KRANKENVERSICHERUNG
ARZNEIMITTEL
ZYTOSTATIKA
ARZNEIMITTELKOSTEN
HÖHE
PRAXIS
KRANKENHÄUSER
VERSTÄNDNIS
POLITIK
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