CareLit Fachartikel

Gesetzeslücke bei Privatpatienten

Maybaum, T.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 1 · S. 60

Dokument
173363
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Maybaum, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 114
Seiten
60
Erschienen: 2017-01-20 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Betriebswirtschaftliche Optimierung heißt auch Abrechnungsoptimierung. In Bremen hat ein Krankenhaus offenbar eine Lücke im Gesetz ausgemacht und genutzt. Es hat Zytostatika für vier Privatpatienten im Rahmen einer ambulanten Krebstherapie aus seiner eigenen Krankenhausapotheke bezogen. Das ist nicht verboten und übliche Praxis. Bislang orientierte sich aber das Preisniveau an den Arzneimittelpreisen öffentlicher Apotheken, die der Arzneimittelpreisverordnung (AM- PreisV) unterliegen. Daran haben sich offenbar die Kliniken bislang quasi stillschweigend gehalten.

Schlagworte

BREMEN URTEIL KRANKENHAUS KRANKENHAUSAPOTHEKE KRANKENVERSICHERUNG ARZNEIMITTEL ZYTOSTATIKA ARZNEIMITTELKOSTEN HÖHE PRAXIS KRANKENHÄUSER VERSTÄNDNIS POLITIK Deutsches Ärzteblatt Köln