Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bei sozialrechtlichen Streitigkeiten anlässlich Pflege
Heinz, D.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 1 · S. 3 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der EGMR verpflichtete die Bundesrepublik Deutschland mit Urteil vom 02.09.2010 (Individualbeschwerde Rumpf gegen Deutschland, Nr. 46344/ 06), endlich einen wirksamen Rechtsbehelf gegen überlange Gerichtsverfahren einzuführen. Somit forderte das Gericht Rechtsbehelfe mit präventiver (unmittelbar auf Verfahrensbeschleunigung gerichtete) oder kompensatorischer (auf nachträglichen Ausgleich erlittener Rechtsverletzungen gerichteter) Wirkung. Der zuständige Bundesgesetzgeber schuf daraufhin einen kompensatorischen Rechtsbehelf, der allerdings mit der Verzögerungsrüge auch ein präventives Element aufweist.