CareLit Fachartikel

Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bei sozialrechtlichen Streitigkeiten anlässlich Pflege

Heinz, D.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 1 · S. 3 bis 14

Dokument
173402
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Heinz, D.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
3 bis 14
Erschienen: 2017-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der EGMR verpflichtete die Bundesrepublik Deutschland mit Urteil vom 02.09.2010 (Individualbeschwerde Rumpf gegen Deutschland, Nr. 46344/ 06), endlich einen wirksamen Rechtsbehelf gegen überlange Gerichtsverfahren einzuführen. Somit forderte das Gericht Rechtsbehelfe mit präventiver (unmittelbar auf Verfahrensbeschleunigung gerichtete) oder kompensatorischer (auf nachträglichen Ausgleich erlittener Rechtsverletzungen gerichteter) Wirkung. Der zuständige Bundesgesetzgeber schuf daraufhin einen kompensatorischen Rechtsbehelf, der allerdings mit der Verzögerungsrüge auch ein präventives Element aufweist.

Schlagworte

GRUNDGESETZ RECHT FAMILIE ENTSCHÄDIGUNG MENSCHENWÜRDE ELTERN RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND ZEIT HÖHE VERZÖGERUNG FLÖHE VERHALTEN ES ELEMENTE FREIHEIT