DRK-Schwestern sind Arbeitnehmer im Sinne der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 1 · S. 15 bis 22
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 1 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2008/104/ EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19.11.2008 über Leiharbeit ist dahin auszulegen, dass die durch einen Verein, der keinen Erwerbszweck verfolgt, gegen ein Ge-stellungsentgelt erfolgende Überlassung eines Vereinsmitglieds an ein entleihendes Unternehmen, damit das Mitglied bei diesem hauptberuflich und unter dessen Leitung gegen eine Vergütung Arbeitsleistungen erbringt, in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, sofern das Mitglied aufgrund dieser Arbeitsleistung in dem betreffenden Mitgliedstaat geschützt ist, was zu prüfen Sache des vorlegenden Ge…