CareLit Fachartikel

DRK-Schwestern sind Arbeitnehmer im Sinne der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 1 · S. 15 bis 22

Dokument
173403
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
15 bis 22
Erschienen: 2017-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Art. 1 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2008/104/ EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19.11.2008 über Leiharbeit ist dahin auszulegen, dass die durch einen Verein, der keinen Erwerbszweck verfolgt, gegen ein Ge-stellungsentgelt erfolgende Überlassung eines Vereinsmitglieds an ein entleihendes Unternehmen, damit das Mitglied bei diesem hauptberuflich und unter dessen Leitung gegen eine Vergütung Arbeitsleistungen erbringt, in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, sofern das Mitglied aufgrund dieser Arbeitsleistung in dem betreffenden Mitgliedstaat geschützt ist, was zu prüfen Sache des vorlegenden Ge…

Schlagworte

VERGÜTUNG RICHTLINIE SCHWESTERNSCHAFT ARBEITNEHMER RECHT RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG PERSONEN ESSEN ARBEITSPLATZ DEUTSCHLAND BERUFE KRANKHEIT SCHREIBEN ZEIT ZIELE