Zum Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Änderungskündigung einer Pflegedienstleiterin
PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 1 · S. 22 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin begab sieb nach dem Feueralarm mit den beiden Mitarbeiterinnen auf den Flur. Auf dem Weg Richtung Treppenhaus sah die Klägerin im Bereich einer Sitzecke auf einer Kommode, die mit einer Steindeckplatte versehen war, die brennende EED- Kerze. In unmittelbarer Nähe der Kommode saß Herr E., ein schwer demenzkranker Heimbewohner. Die Klägerin nahm Herrn E. auf den Rücken und begab sich zusammen mit den zwei anderen Mitarbeiterinnen über das große Treppenhaus in die Halle im Erdgeschoss. Nachdem die Klägerin Herrn E. in die Halle verbracht hatte, lief sie über das große Treppenhaus erneut in das 2. Oberg…