Zur Stichtagsregelung der Jahressonderzahlung in § 19 BAT KF a. F.
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 1 · S. 34 bis 40
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten gemäfS § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB beschränkt sich die Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB bei dynamisch in Bezug genommenen kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen auf eine Rechtskontrolle, wenn diese auf dem Dritten Weg nach den einschlägigen Organisationsund Verfahrensvorschriften von einer paritätisch mit weisungsunabhängigen Mitgliedern besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossen wurden. MaPstab der Rechtskontrolle ist wie bei Tarifverträgen, ob die Regelung gegen die Verfassung, höherrangiges zwingendes Recht oder die guten Sitten verstört.