CareLit Fachartikel

Zum Abrechnungsbetrug der Betreiberin eines ambulanten Pflegedienstes, deren Mitarbeiter nicht über die mit der Krankenund Pflegekasse vertraglich vereinbarte Qualifikation verfüg…

Schmidt-Graumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 1 · S. 40 bis 47

Dokument
173406
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
40 bis 47
Erschienen: 2017-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Krankenkassen sind jedoch berechtigt, den Abschluss eines Vertrags über die Leistung häuslicher Krankenpflege von einer bestimmten formalen Qualifikation des Pflegepersonals abhängig zu machen (ßSCf 90, 150, 154ff. ; BSCE 98, 12, 17, 19). Wird eine solche Vereinbarung getroffen, bildet sie neben den gesetzlichen Bestimmungen die Grundlage der Leistungsbeziehung und soll sicherstellen, dass sich die Pflege nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vollzieht.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF KRANKENPFLEGE PERSONAL LEISTUNG MITARBEITER RECHTSPRECHUNG HÖHE QUALITÄTSKONTROLLE STRAFE SYNDROM POLEN GESUNDHEITSZUSTAND ZEIT ANÄSTHESIE KRANKHEIT PERSONEN