CareLit Fachartikel
Zum Abrechnungsbetrug der Betreiberin eines ambulanten Pflegedienstes, deren Mitarbeiter nicht über die mit der Krankenund Pflegekasse vertraglich vereinbarte Qualifikation verfüg…
Schmidt-Graumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 1 · S. 40 bis 47
Dokument
173406
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenkassen sind jedoch berechtigt, den Abschluss eines Vertrags über die Leistung häuslicher Krankenpflege von einer bestimmten formalen Qualifikation des Pflegepersonals abhängig zu machen (ßSCf 90, 150, 154ff. ; BSCE 98, 12, 17, 19). Wird eine solche Vereinbarung getroffen, bildet sie neben den gesetzlichen Bestimmungen die Grundlage der Leistungsbeziehung und soll sicherstellen, dass sich die Pflege nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vollzieht.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENPFLEGE
PERSONAL
LEISTUNG
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
QUALITÄTSKONTROLLE
STRAFE
SYNDROM
POLEN
GESUNDHEITSZUSTAND
ZEIT
ANÄSTHESIE
KRANKHEIT
PERSONEN