Ambulant betreute Wohngemeinschaft ein Pflegeheim im Sinne des § 2 Abs. 1 EQG M-V
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 1 · S. 54 bis 64
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Praxis entstehen immer wieder besondere Wohnformen, die den Zweck verfolgen, nicht unter die landesheimrechtlichen Schutzbestimmungen für pflegeund betreuungsbedürftige Menschen hier das Einrichtungsqualitätsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (EQG M-V) zu fallen. Die Entstehung neuer ambulanter Wohnformen ist vom Gesetzgeber grundsätzlich erwünscht, sodass es nicht verwundert, dass einige Anbieter neue Konzepte umsetzen, um den heimrechtlichen Vorgaben auszuweichen. Sowohl eine selbst organisierte Seniorenwohngemeinschaft, eine Wohnform, in der die Angehörigen die Pflegeund Betreuungsaufgaben übernehmen und au…