CareLit Fachartikel
Verfassungsbeschwerde abgelehnt
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2017 · Heft 1 · S. 42 bis 43
Dokument
173451
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kirchliche und kommunale Krankenhäuser sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Mindestmengen bei der Behandlung von Frühchen mit höchstem Risiko gescheitert. Die Karlsruher Richter erklärten sie für unzulässig. Ein Grund: Die Kläger hatten die Auswirkungen der Regelung zu allgemein vorgetragen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RECHT
TRÄGERSCHAFT
URTEIL
THERAPIE
GRUNDGESETZ
KRANKENHÄUSER
RISIKO
GESUNDHEIT
BERUFSAUSÜBUNG
G+G
Gesundheit und Gesellschaft
Remagen