CareLit Fachartikel

Änderungen im Schwerbehindertenrecht

Beyer, N.; · Neue Caritas, Freiburg · 2017 · Heft 1 · S. 25

Dokument
173458
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Beyer, N.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 118
Seiten
25
Erschienen: 2017-01-30 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Für die Schwerbehindertenvertretungen in den Einrichtungen wird nun die Vertrauensperson bereits dann auf ihren Wunsch freigestellt, wenn wenigstens 100 (bislang 200) schwerbehinderte Menschen in der Einrichtung beschäftigt sind (§ 96 Abs. 4 Satz 2 SGB IX). Die Staffelung der Schwellenwerte für die Heranziehung eines Stellvertreters der Vertrauensperson wird erweitert. In Einrichtungen mit mehr als 100 (bislang 200) schwerbehinderten Beschäftigten kann nach Unterrichtung des Dienstgebers eine weitere Stellvertretung für bestimmte Aufgaben herangezogen werden. Neu ist auch, dass für jeweils 100 weitere schwerbehi…

Schlagworte

KOSTEN KÜNDIGUNG ARBEITGEBER ARBEITSRECHT EINRICHTUNG GESETZGEBUNG MENSCHEN SCHWELLENWERTE Neue Caritas Freiburg