CareLit Fachartikel

Entlassung: Müssen Klinikärzte einen Medikationsplan erstellen?

Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2017 · Heft 2 · S. 87

Dokument
173496
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 2 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
87
Erschienen: 2017-02-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, kurz E-Health-Gesetz, ist am 29. Dezember 2015 in Kraft getreten. In dessen Rahmen wurde im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch der Paragraph 31a mit dem Titel „Medikationsplan“ eingefugt. Der erste Satz davon lautet: „Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben ab dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt.“ Damit gilt dieser Anspruch in der außerklinischen Versorgung gegen…

Schlagworte

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