CareLit Fachartikel
Ist der Schein zur Beförderung notwendig?
Greiner, M.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2017 · Heft 2 · S. 38 bis 40
Dokument
173507
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit genau diesem Hinweis hatten Mitglieder des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. gegenüber der jeweils zuständigen Kreisverwaltung argumentiert, da sie gemäß der vertraglichen Vereinbarungen mit den Pflegekassen u. a. auch Leistungen der pflegerischen Betreuung zu erbringen haben. Diese Leistungen (nach § 36 SGB XI) sehen dabei explizit die „Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie vor und schließen insbesondere Begleitungsund Beaufsichtigungsleistungen mit ein.
Schlagworte
NIEDERSACHSEN
PFLEGEHILFSMITTEL
EINRICHTUNG
KRANKENKASSE
LANDKREIS
BAUSTOFF
FAMILIE
VERTRÄGE
ES
PERSONEN
Häusliche Pflege
Hannover