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Greiner, M.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2017 · Heft 2 · S. 38 bis 40

Dokument
173507
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Greiner, M.;
Ausgabe
Heft 2 / 2017
Jahrgang 26
Seiten
38 bis 40
Erschienen: 2017-02-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Mit genau diesem Hinweis hatten Mitglieder des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. gegenüber der jeweils zuständigen Kreisverwaltung argumentiert, da sie gemäß der vertraglichen Vereinbarungen mit den Pflegekassen u. a. auch Leistungen der pflegerischen Betreuung zu erbringen haben. Diese Leistungen (nach § 36 SGB XI) sehen dabei explizit die „Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie vor und schließen insbesondere Begleitungsund Beaufsichtigungsleistungen mit ein.

Schlagworte

NIEDERSACHSEN PFLEGEHILFSMITTEL EINRICHTUNG KRANKENKASSE LANDKREIS BAUSTOFF FAMILIE VERTRÄGE ES PERSONEN Häusliche Pflege Hannover