Die Regelung von Ansprüchen aus-ländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe
Berlit, U.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2017 · Heft 2 · S. 67 bis 72
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sie kann hier nicht dargestellt werden. Die vom Gesetzgeber nun korrigierte BSG-Rechtsprechung® hatte zwar den umfassenden Ausschluss von Unionsbürgern ohne materielles Aufenthaltsrecht von SGB Il-Leistungen als mit Unionsund Verfassungsrecht vereinbar erkannt, aus verfassungsrechtlichen Gründen aber einen Ermessensanspruch auf Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) bejaht, bei dem sich nach sechsmonatigem Inlandsaufenthalt das Ermessen auf die Leistungsgewährung reduziert. Dies war in Teilen des Schrifttums und der Rechtsprechung auf teils ungewöhnlich vehemente Kritik gestoßen.