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Frankreich: Schadensersatz bei Haftung für Gesundheitsprodukte

Chivoret, I.; Fröding, V.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 12 · S. 181 bis 183

Dokument
173590
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Chivoret, I.; Fröding, V.;
Ausgabe
Heft 12 / 2016
Jahrgang 16
Seiten
181 bis 183
Erschienen: 2016-12-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Im französischen Recht wird der Hersteller bei Vorliegen eines durch Gesundheitsprodukte verursachten Schadens in den meisten Fällen aufgrund seiner Haftung für fehlerhafte Produkte verklagt. Seine Haftung setzt in diesen Fällen voraus, dass der Kläger neben dem Schaden nachweist, dass dieser auf das betreffende Produkt zurückgeht, dieses fehlerhaft war und ein Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem betreffenden Fehler besteht.

Schlagworte

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