1 Glas geschenkt Anmerkung für die Praxis OLG München, 6. Zivilsenat, Urt. v. 16. 6. 2016 - 6 U 4300/15 = MPR 2016, 155
Freund, H.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 12 · S. 184 bis 185
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Juni 2016 hatte auch das Oberlandesgericht München über die Zulässigkeit einer Werbung im Optikbereich zu entscheiden (veröffentlicht im Volltext in MPR 2016, 155 ff). Ein eingetragener Verein zur Förderung gewerblicher Interessen beanstandete die Werbung eines vornehmlich in Bayern ansässigen Augenoptikunternehmens. Anlässlich eines 25-jährigen Jubiläums hatte die Beklagte neben der Abbildung eines Brillen tragenden Ehepaars mittleren Alters in einem roten, mittig in der Anzeige angeordneten Störer die Auslobung „ 1 Glas geschenkt! “ platziert. Der Sternchenhinweis führte zur unmittelbar unter dem Störer abg…