CareLit Fachartikel

BGH zu Rechtsnatur und doppelter Zielrichtung des Heimversorgungsvertrages§§ 241 Abs. 2, 252, 280Abs. 1 BGB, § 12 a Abs. 1 ApoG, § 1 HeimG

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 12 · S. 206 bis 213

Dokument
173596
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2016
Jahrgang 16
Seiten
206 bis 213
Erschienen: 2016-12-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die gesetzliche Regelung in § 12a ApoG verfolgt eine doppelte Zielrichtung. Einerseits will der Gesetzgeber den Heimen im Sinne des § 1 HeimG einen sachkundigen Apotheker zur Seite stellen, der die „Heimapotheke“ kostenlos führt. Andererseits soll der Apotheker für den nicht abgegoltenen Aufwand einen (potentiellen) finanziellen Ausgleich dergestalt erhalten, dass er die Heimbewohner im Rahmen eines auf längere Dauer angelegten Vertragsverhältnisses mit Arzneimitteln beliefert. (Rdnr.31)

Schlagworte

APOTHEKER HEIMBEWOHNER APOTHEKE HEIMTRÄGER BUNDESGERICHTSHOF KÜNDIGUNG SCHADENSERSATZ VERTRÄGE APOTHEKEN BERATUNG SICHERHEIT SCHREIBEN HÖHE WAHRNEHMUNG ZEIT PATIENTEN