Die Beurteilung der praktischen Prüfung Transparenz und Objektivität bei der Notenbildung
Rebmann, M.; · Padua Die Fachzeitschrift für Pflegepädagogik, Stuttgart · 2017 · Heft 1 · S. 41 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im praktischen Teil der Abschlussprüfung übernimmt der Prüfling nach § 15, Absatz 1, KrPflAPrV eine Gruppe von Pflegeempfängern und führt dabei „alle anfallenden Aufgaben einer prozessorientierten Pflege einschließlich der Dokumentation und Übergabe“ durch. Das der Prüfungssituation folgende Reflexionsgespräch dient dazu, dass das pflegerische Handeln von den Auszubildenden argumentativ dargelegt wird und sie die Gesamtsituation rückblickend darstellen. Damit soll die geprüfte Person aufzeigen, dass sie im Stande ist die relevanten Tätigkeiten der Gesundheitsund Krankenpflege nach § 3, Absatz 1, KrPflG durchzufü…