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Dienstreisezeiten als Arbeitszeitkraft Dienstvereinbarung?

Lützenkirchen, C.; Boemke, B.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 2 · S. 44 bis 50

Dokument
173671
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Lützenkirchen, C.; Boemke, B.;
Ausgabe
Heft 2 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
44 bis 50
Erschienen: 2017-02-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Reisezeiten öffentlich Bediensteter sind grundsätzlich keine Arbeitszeiten. Lediglich die Zeiten dienstlicher Inanspruchnahme während der Dienstreise und am auswärtigen Geschäftsort werden in der Regel als vergütungspflichtige Arbeitszeit behandelt. Dies gilt für Beamte und Tarifbeschäftigte gleichermaßen. Allerdings sehen die einschlägigen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen vor, dass Reisezeiten in gewissem Umfang auf die Arbeitszeit angerechnet werden können. Anrechnungsgrenze ist hierbei die auf den jeweiligen Tag entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit. Mehr als ac…

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITGEBER RECHTSFORM TVÖD VORSCHRIFTEN TARIFVERTRAG HAND ZEIT LEISTUNG ZULASSUNG BEURTEILUNG ES GESELLSCHAFTEN VERSTÄNDNIS BELEGSCHAFT NATUR