Dienstreisezeiten als Arbeitszeitkraft Dienstvereinbarung?
Lützenkirchen, C.; Boemke, B.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 2 · S. 44 bis 50
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Reisezeiten öffentlich Bediensteter sind grundsätzlich keine Arbeitszeiten. Lediglich die Zeiten dienstlicher Inanspruchnahme während der Dienstreise und am auswärtigen Geschäftsort werden in der Regel als vergütungspflichtige Arbeitszeit behandelt. Dies gilt für Beamte und Tarifbeschäftigte gleichermaßen. Allerdings sehen die einschlägigen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen vor, dass Reisezeiten in gewissem Umfang auf die Arbeitszeit angerechnet werden können. Anrechnungsgrenze ist hierbei die auf den jeweiligen Tag entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit. Mehr als ac…