CareLit Fachartikel
Nachtarbeitszuschlägeauch im Krankheitsfalle weiterzuzahlen
Andreas, M.; Siegmund-Schulze, G. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1988 · Heft 2 · S. 143 bis 144
Dokument
17368
CareLit-ID
Jahr
1988
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ohne Arbeit kein Lohn! Dieser hinlänglich bekannte Rechtsgrundsatz bringt zum Ausdruck, daß der Arbeitsvertrag ein gegenseitiger Vertrag ist, dessen Leistungspflichten in einer solchen Abhängigkeit voneinander stehen, daß jeder der beiden Vertragspartner seiner Leistungspflicht nur gegen Erfüllung der Leistungspflicht des anderen Partners nachkommen muß. Erscheint der Arbeitnehmer also nicht zum Dienst, braucht der Arbeitgeber ihn auch grundsätzlich nicht zu entlohnen.
Schlagworte
LEISTUNGSBEWERTUNG
LOHNFORTZAHLUNG
NACHTARBEIT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEIT
ES
ARBEITSLEISTUNG
FRAUEN
ZEIT
BERGBAU
HÖHE
DEUTSCHLAND
RECHTSANWÄLTE
ENDOSKOPIE
BEURTEILUNG