CareLit Fachartikel
Der Wunsch, das Wohl, die Realität
DEMPF, M.; · Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden · 2017 · Heft 2 · S. 26 bis 27
Dokument
173692
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die rechtliche Betreuung volljähriger Menschen soll diese nicht erziehen und sie dient auch nicht der Durchsetzung gesellschaftlicher Wertmaßstäbe. Der Betreuer soll zwar unter gerichtlicher Aufsicht den Betreuten nach außen vertreten, im Innenverhältnis ist der Betreuer aber zur Beachtung des Willens der betreuten Person verpflichtet.
Schlagworte
ENTMÜNDIGUNG
FRAU
LEBEN
SUCHT
TRINKEN
KRANKHEIT
Betreuer
Betreuten
Rechtliche
Betreuung
Volljähriger
Erziehen
Dient
Durchsetzung
Gesellschaftlicher
Wertmaßstäbe