Anwendbarkeit der Health-Claims-VO auf Pipettenfläschchen RESCUE-Produkte
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 2 · S. 8 bis 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 28 Abs. 2 erster Halbsatz der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 12. 2006 über nährwcrtund gesund-heitsbezogene Angaben über Lebensmittel in der durch die Verordnung (EG) Nr. 107/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 1. 2008 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass diese Bestimmung auf ein mit einer Handelsmarke oder einem Markennamen versehenes Lebensmittel anwendbar ist, das vor dem 1. 1. 2005 als Arzneimittel und danach mit den gleichen materiellen Eigenschaften und unter derselben Handelsmarke oder demselben Markennamen als Lebensmittel…