CareLit Fachartikel
Unzulässige Werbeaussaqen von gesundheitsbezogenen Angaben Repair Kapseln
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 2 · S. 10 bis 15
Dokument
173808
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine gesundheitsbezogene Angabe ist als (spezielle) gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 anzusehen, wenn damit ein einem wissenschaftlichen Nachweis zugänglicher Wirkungszusammenhang zwischen einem Nährstoff, einer Substanz, einem Lebensmittel oder einer Lebensmittelkategorie einerseits und einer konkreten Körperfunktion andererseits hergestellt wird. Es ist unerheblich, wenn die Angabe dazu kein medizinisches, sondern ein umgangssprachliches Vokabular verwendet.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
HAUT
NAHRUNGSMITTEL
WIRKUNG
MARKETING
GESUNDHEIT
KAPSELN
ES
VOKABULAR
NÄGEL
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
HAAR
ZINK
NIACIN
PANTOTHENSÄURE
FOLSÄURE