CareLit Fachartikel

Unzulässige Werbeaussaqen von gesundheitsbezogenen Angaben Repair Kapseln

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 2 · S. 10 bis 15

Dokument
173808
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
10 bis 15
Erschienen: 2017-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Eine gesundheitsbezogene Angabe ist als (spezielle) gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 anzusehen, wenn damit ein einem wissenschaftlichen Nachweis zugänglicher Wirkungszusammenhang zwischen einem Nährstoff, einer Substanz, einem Lebensmittel oder einer Lebensmittelkategorie einerseits und einer konkreten Körperfunktion andererseits hergestellt wird. Es ist unerheblich, wenn die Angabe dazu kein medizinisches, sondern ein umgangssprachliches Vokabular verwendet.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF HAUT NAHRUNGSMITTEL WIRKUNG MARKETING GESUNDHEIT KAPSELN ES VOKABULAR NÄGEL NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL HAAR ZINK NIACIN PANTOTHENSÄURE FOLSÄURE