Steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen
Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 2 · S. 140 bis 142
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch einen „Umweltbonus“ und diverse steuerliche Vergünstigungen versucht die Bundesregierung derzeit die Anschaffung von Elektrofahrzeugen zu fördern. Diese steuerlichen Vorteile können auch Krankenhausträger nutzen. Durch das am 17. November 2016 in Kraft getretene „Gesetz zur Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ (EMobStFG) wurden diese Regelungen nunmehr teilweise zeitlich befristet ausgeweitet. Auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 14. Dezember 2016 zur Anwendung der zukünftig geltenden einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften Stellung genommen.