Kultursensibel aber das Recht nicht vergessen
Klie, T.; · demenz, Hannover · 2017 · Heft 2 · S. 52 bis 53
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem die Charta für eine kultursensible Altenpflege im Jahre 1999 erarbeitet wurde, hat der Diversitätsgedanke auch die Altenhilfe erreicht. In der Pflegeversicherung wurde der Grundsatz 2008 verankert, viele Landesheimgesetze verlangen von den Einrichtungen „die kulturelle und religiöse Identität und Selbstbestimmung zu wahren", so etwa § 11 Abs. 2 WTG Berlin. Und es ist gut, dass angesichts der wachsenden Zahl von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte die Kompetenzen im Umgang mit ihnen verlangt und vermittelt werden, wie es auch die Hessische Altenpflegeverordnung vorsieht. Rechtliche Anforderungen kö…