Krankenversicherungsrecht Erstattung für Fahrten zu Kontrolluntersuchungen im Transplantationszentrum
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2017 · Heft 2 · S. 30 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der bei der beklagten Krankenkasse (KK) versicherte Kläger unterzieht sich seit einer Nierentransplantation im Jahr 1999 bis zu vier zuletzt zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr im Transplantationszentrum H. Die Beklagte lehnte seinen Antrag (30.3.2004) ab, die entstehenden Fahrkosten zu übernehmen (Bescheid vom 29.7.2004; Widerspruchsbescheid vom 16.9.2004). Während das SG die Beklagte verurteilt hat, die Fahrkosten „zu erstatten“ (Urteil vom 22.3.2013), hat das LSG auf die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen: Weder ersetzten die Behandlungen im Tran…