Vom Kündigungsschutz und von der Arbeitnehmerüberlassung
Kraus, C.; · Care konkret, Hannover · 2017 · Heft 2 · S. 4
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine der wichtigsten Änderungen im Jahr 2017 betrifft die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Das neue AÜG tritt nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat nun zum 1. April 2017 in Kraft. Kernpunkte der Neuemngen sind eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, der Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft (Equal Pay) nach neun Monaten, der Wegfall der sog. Vorratserlaubnis sowie Anpassungen in Bezug auf Personalgestellungen. Wegen der sehr weitreichenden Auswirkungen und teilweise empfindlichen Sanktionen sollten Arbeitgeber sämtliche Fremdpersonaleinsatze sowie Gestellungen…