Aufgestockt
PKV publik, Köln · 2017 · Heft 2 · S. 8 bis 9
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fast 150 Seiten umfasst das Regelwerk, das in den Worten des zuständigen Ministers ein „Meilenstein“ für die bessere Versorgung von Pflegebedürftigen ist: Zu Beginn dieses Jahres ist die zweite Stufe der Pflegereform in Kraft getreten. Seitdem wird Pflegebedürftigkeit nicht mehr in Pflegestufen, sondern in Pflegegraden gemessen. Statt der oft kritisierten „Minutenpflege“ bemisst sich der Anspruch auf Versicherungsleistungen nun an der Frage, welche Fähigkeiten die Pflegebedürftigen haben, wie selbstständig sie also bei ihren Aktivitäten oder bei der Gestaltung von Lebensbereichen sind. Vor allem Menschen mit ein…