25 Jahre Betreuungsrecht: Die Entwicklung des deutschen Betreuungsund Unterhringungsrechts
Dose, H.-J.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2017 · Heft 1 · S. 6 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum 1. 1. 1992 hat das in den §§ 1896ff. BGB geregelte Betreuungsrecht die früheren Vorschriften über die Entmündigung mit anschließender Anordnung einer Vormundschaft und die Gebrechlichkeitspflegschaft abgelöst. Das gerichtliche Verfahrensrecht ist seit dem 1. 9. 2009 in den §§ 271 ff. FamFG geregelt. Das materielle Betreuungsrecht ist seit dem Inkrafttreten durch sechs weitere Gesetze nicht unerheblich geändert und präzisiert worden. In der Rechtsprechung des BGH sind inzwischen viele anfängliche Zweifelsund Auslegungsfragen geklärt. Auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH und des BVe…