CareLit Fachartikel
Neue Leistungen für Patienten
Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 2 · S. 185
Dokument
173952
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärzten kommt nun die Aufgabe zu, ihre Patienten über den neuen gesetzlichen Anspruch zu informieren. Die entsprechenden Anträge müssen die Versicherten stellen, nicht die Ärzte. Formulare dafür stehen auf den Intemetseiten der 16 Träger der Deutschen Rentenversicherung bereit. Je nach Träger variiert das Prozedere allerdings. Manche bitten ihre Versicherten, sich von ihrem behandelnden Arzt einen Befundbericht erstellen zu lassen und diesen zusammen mit dem Antrag einzureichen. Andere geben nach Erhalt des Antrags ein medizi-nisches Gutachten in Auftrag.
Schlagworte
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
REHABILITATION
RENTENVERSICHERUNG
Deutsches Ärzteblatt
Köln