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Umkleide-, Wegeund Waschzeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit

Mayrhofer, W.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 2 · S. 72 bis 77

Dokument
173993
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Mayrhofer, W.;
Ausgabe
Heft 2 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
72 bis 77
Erschienen: 2017-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

In immer mehr Branchen verpflichten gesetzliche Hygienevorschriften den Arbeitgeber zum Bereitstellen und den Arbeitnehmer zum Tragen von Schutzkleidung. Hinzu kommt, dass Arbeitnehmer immer häufiger vor und nach der Arbeit vorgeschriebene Hygienemaßnahmen, wie z. B. Händewaschen, durchzuführen haben. Daneben verlangen eine Vielzahl von Arbeitgebern aus Gründen des Arbeitsund Gesundheitsschutzes von ihren Mitarbeitern, während der Arbeit Sicherheitskleidung zu tragen.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BERUFSKLEIDUNG ZEIT UNTERNEHMEN TRAGEN SCHUTZKLEIDUNG ARBEIT RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG ARBEITSPLATZ STAUB WOHNUNG VERHALTEN BELEGSCHAFT