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Tocha, W.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2017 · Heft 2 · S. 20

Dokument
174007
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Tocha, W.;
Ausgabe
Heft 2 / 2017
Jahrgang 20
Seiten
20
Erschienen: 2017-02-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Die Haftungsprävention wird durch eine gesellschaftsvertragliche Regelung möglich, die durchweg auf einer freiwilligen Mitwirkung der Gesellschafter beruht. Hintergrund ist die Regelung nach Paragraf 265b des Fünften Sozialgesetzbuches, nach der die Mitgliedskassen einer Kassenart in einem „Haftungsverbund“ zusammengeschlossen sind. Der Paragraf soll greifen, sobald eine Krankenkasse in Schieflage gerät. Bei mangelnder kassenarteninterner Unterstützung organisiert der GKV-Spitzenverband kassenartenübergreifende Hilfen. Funktioniert auch das nicht wie im Jahr 2011 im Fall der City BKK—wird eine Kasse geschlossen.

Schlagworte

AUFGABENSTELLUNG MANAGEMENT ZIEL G+G Gesundheit und Gesellschaft Remagen