Sprache als Schlüssel zum Erfolg
Peters, V.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2017 · Heft 3 · S. 92 bis 93
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ausländische Pflegende, die in Deutschland arbeiten wollen, müssen allerdings strenge Auflagen erfüllen. Pflege gehört zu den bundesrechtlich geregelten Heilberufen, deren Berufsbezeichnung geschützt ist. Wer eine Berufserlaubnis erhalten möchte, muss den Nachweis der erfolgreich absolvierten Ausbildung erbringen. Darüber hinaus muss eine gesundheitliche und persönhche Eignung nachgewiesen werden. Sprachkenntnisse sind ebenso ein Muss für jede potenzielle Pflegekraft. Zudem ist für Abschlüsse in der Pflege, die nicht in der EU oder der Schweiz ausgestellt sind, ein individuelles Anerkennungsverfahren erforderlic…