Ihr Recht kennen
Bierther, I. R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2017 · Heft 3 · S. 26 bis 28
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Was ist aber mit einem Mitarbeiter, der am Ende seiner Tour noch Arbeitszeit übrig hat? Macht der Mitarbeiter eine weitere Pause, so ist das keine Arbeitszeit und er erhält für diese Zeitraum keine Vergütung. Gibt er an, in dieser Zeit gearbeitet zu haben, so ist das eine Spielart des Arbeitszeitbetruges. Denn einen Vergütungsanspruch hat er für diese Zeit nicht. Was müsste er tun? Er ist arbeitsvertraglich verpflichtet, sich bei seinem Vorgesetzten zu melden, um mitzuteilen, dass er seine Arbeitsleistung erbracht hat und nun für weitere Aufträge noch zur Verfügung stehe. Erteilt der Arbeitgeber entsprechende Au…