CareLit Fachartikel
Mitbestimmung des Betriebsrats im Verleihbetrieb bei Zurverfügungstellung von Arbeitsschutzkleidung im Entleihbetrieb
Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 2 · S. 83 bis 87
Dokument
174120
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber, eine DRK-Schwesternschaft in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, beschäftigt ca. 140 Arbeitnehmer, die den antragstellenden Betriebsrat gewählt haben. Diese sind im Wege der Arbeitnehmerüberlassung bei der W.H. GmbH (Entleiher) als Pflegekräfte tätig. Dort ist ebenfalls ein Betriebsrat gebildet. Das W. stellt allen Pflegekräften Schutzkleidung nach Maßgabe der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung PSA-BV).
Schlagworte
BERUFSKLEIDUNG
PERSONALRAT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
BETRIEB
UNTERNEHMEN
SCHUTZKLEIDUNG
EIGNUNG
ES
ARBEITSLEISTUNG
WAHRNEHMUNG
SICHERHEIT
GESUNDHEIT
PflegeRecht
Neuwied