CareLit Fachartikel

Mitbestimmung des Betriebsrats im Verleihbetrieb bei Zurverfügungstellung von Arbeitsschutzkleidung im Entleihbetrieb

Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 2 · S. 83 bis 87

Dokument
174120
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Bachmann, C.;
Ausgabe
Heft 2 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
83 bis 87
Erschienen: 2017-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Arbeitgeber, eine DRK-Schwesternschaft in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, beschäftigt ca. 140 Arbeitnehmer, die den antragstellenden Betriebsrat gewählt haben. Diese sind im Wege der Arbeitnehmerüberlassung bei der W.H. GmbH (Entleiher) als Pflegekräfte tätig. Dort ist ebenfalls ein Betriebsrat gebildet. Das W. stellt allen Pflegekräften Schutzkleidung nach Maßgabe der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung PSA-BV).

Schlagworte

BERUFSKLEIDUNG PERSONALRAT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BETRIEB UNTERNEHMEN SCHUTZKLEIDUNG EIGNUNG ES ARBEITSLEISTUNG WAHRNEHMUNG SICHERHEIT GESUNDHEIT PflegeRecht Neuwied