Beschäftigungspflicht - Berechnung der Arbeitsplätze - eine nicht in erster Linie dem Erwerb dienende Beschäftigung
Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 2 · S. 15 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist ein als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein. Er beschäftigt Mitarbeiter sowohl in Deutschland als auch im Ausland, um entsprechend seiner Satzung Menschen in Not, Opfern von natürlich verursachten oder von Menschen geschaffenen Katastrophen und bewaffneten Konflikten zu helfen. Zur Erreichung dieses Zwecks rekrutiert er insbesondere für Hilfseinsätze im Ausland Freiwillige, die er vorbereitet und zur Übernahme von medizinischen, logistischen und organisatorischen Aufgaben vor Ort vermittelt. Mit diesen schließt der Kläger im Inland befristete Anstellungsverträge und zahlt ihnen eine mona…