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Befristung eines Arbeitsvertrags mit wissenschaftlicher Weiterqualifikation als Sachgrund i.S.v. §14 Abs. 1 TzBfG

Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 3 · S. 104 bis 107

Dokument
174155
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
104 bis 107
Erschienen: 2017-03-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist approbierte Tierärztin. Sie war nach ihrer Promotion in der Zeit vom 1.7.1999 bis zum 30.9.2013 aufgrund aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge als wissenschaftliche Assistentin an der Medizinischen Tierklinik der Universität Leipzig beschäftigt. Zunächst wurde sie gemäß § 57b Abs. 1 Satz 1 HRG für die Zeit vom 1.7.1999 bis zum 30.6.2000 befristet eingestellt. Daran schlossen sich fünf befristete Arbeitsverträge an.

Schlagworte

PERSONAL ARBEITSVERTRAG RECHTSPRECHUNG WEITERBILDUNG ZEIT VORSCHRIFTEN MEDIZIN ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS FORSCHUNG FREIHEIT KUNST VERTRÄGE WISSENSCHAFT ES Die Personalvertretung