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Befristung eines Arbeitsvertrags mit wissenschaftlicher Weiterqualifikation als Sachgrund i.S.v. §14 Abs. 1 TzBfG
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 3 · S. 104 bis 107
Dokument
174155
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist approbierte Tierärztin. Sie war nach ihrer Promotion in der Zeit vom 1.7.1999 bis zum 30.9.2013 aufgrund aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge als wissenschaftliche Assistentin an der Medizinischen Tierklinik der Universität Leipzig beschäftigt. Zunächst wurde sie gemäß § 57b Abs. 1 Satz 1 HRG für die Zeit vom 1.7.1999 bis zum 30.6.2000 befristet eingestellt. Daran schlossen sich fünf befristete Arbeitsverträge an.
Schlagworte
PERSONAL
ARBEITSVERTRAG
RECHTSPRECHUNG
WEITERBILDUNG
ZEIT
VORSCHRIFTEN
MEDIZIN
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
FORSCHUNG
FREIHEIT
KUNST
VERTRÄGE
WISSENSCHAFT
ES
Die Personalvertretung