CareLit Fachartikel
Behinderung Entschädigung wegen unmittelbarer Benachteiligung
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 3 · S. 115 bis 116
Dokument
174158
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Widerlegung der auf einen Verstoß gegen § 82 Satz 2 SGB IX gestützten Kausalitätsvermutung reicht es davon abweichend allerdings nicht aus, wenn der öffentliche Arbeitgeber Tatsachen vorträgt und beweist,aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere Gründe als die Behinderung für die Benachteiligung der Bewerberin/des Bewerbers ausschlaggebend waren: es muss vielmehr hinzukommen, dass diese Gründe nicht die fachliche Eignung der Bewerberin/des Bewerbers betreffen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BEHINDERUNG
VERLETZUNG
VORSTELLUNGSGESPRÄCH
ENTSCHÄDIGUNG
INFORMATION
MENSCHEN
RECHTSPRECHUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
EIGNUNG
PERSONEN
Die Personalvertretung
Berlin