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Leiharbeit: Was sich mit dem neuen AÜG zum 1. April 2017 ändert

Kraus, C.; · Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 3 · S. 40 bis 41

Dokument
174199
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Kraus, C.;
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2017-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Zukünftig ist die Überlassung von Ar-beitnehmern auf eine Dauer von 18 Monaten beschränkt. Zwar erlaubte auch das bisherige AÜG nur eine „vorübergehende“ Überlassung. Da jedoch sowohl eine gesetzliche Definition als auch eine Sanktion fehlten, blieb die Vorgabe in der Praxis ohne große Auswirkungen. Dies ändert sich nun ab April 2017.

Schlagworte

AVR ARBEITNEHMER VERTRAG TARIFVERTRAG TVÖD UNTERNEHMEN PRAXIS ES ARBEITSPLATZ GEWERKSCHAFTEN ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT ARBEITSLEISTUNG RECHTSPRECHUNG HAND PERSONEN