CareLit Fachartikel
Leiharbeit: Was sich mit dem neuen AÜG zum 1. April 2017 ändert
Kraus, C.; · Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 3 · S. 40 bis 41
Dokument
174199
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zukünftig ist die Überlassung von Ar-beitnehmern auf eine Dauer von 18 Monaten beschränkt. Zwar erlaubte auch das bisherige AÜG nur eine „vorübergehende“ Überlassung. Da jedoch sowohl eine gesetzliche Definition als auch eine Sanktion fehlten, blieb die Vorgabe in der Praxis ohne große Auswirkungen. Dies ändert sich nun ab April 2017.
Schlagworte
AVR
ARBEITNEHMER
VERTRAG
TARIFVERTRAG
TVÖD
UNTERNEHMEN
PRAXIS
ES
ARBEITSPLATZ
GEWERKSCHAFTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
HAND
PERSONEN