CareLit Fachartikel

Betriebsräte: Recht auf Ruhezeiten zwischen Dienst und Ehrenamt

Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 3 · S. 42 bis 43

Dokument
174200
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2017-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. § 37 Abs. l des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bestimmt daher, dass ein Betriebsratsmitglied für seine Betriebsratstätigkeit keine Bezahlung erhält. Dies ungeachtet der Tatsache, dass Betriebsratsarbeit während der Freizeit des Betriebsratsmitglieds belastend sein kann und Erholungsund Ruhezeit fak-tisch verloren geht.

Schlagworte

MITARBEITER ARBEITSZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER RECHT TÄTIGKEIT ERHOLUNG ARBEIT ZEIT BEURTEILUNG Altenheim Hannover