Eine Frage der Verhältnismäßigkeit
Wagner, W.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2017 · Heft 2 · S. 10 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Grundlagen: „Die Sozialversicherungsträger haben in Jedem Kalenderjahr Kontrollen nach Abs. 1 bei mindestens zehn Prozent aller Verordnerinnen aus den Bereichen der Allgemeinmedizin und der einzelnen Sonderfächer durchzuführen. Die Auswahl der Verordnerinnen hat durch zufallgesteuerte Stichproben mit der Maßgabe zu erfolgen, dass gewählte und kontrollierte Verordnerinnen von der Auswahl im nächstfolgenden Kalenderjahr nicht betroffen sein können“, heißt es in der Verordnung. Darüber hinaus sind Jene „Verordnerinnen“ einmal pro Kalenderquartal zu kontrollieren, die in den vorangegangenen sechs Monaten wegen i…