CareLit Fachartikel
Reform der Leiharbeit
Cordes, D.; Busch, G.; · Neue Caritas, Freiburg · 2017 · Heft 3 · S. 45 bis 48
Dokument
174360
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorherige Überlassungen an denselben Entleiher werden angerechnet, wenn nicht mehr als drei Monate zwischen den Einsätzen liegen. War ein Leiharbeitnehmer zwischen zwei Einsätzen bei einem Entleiher mindestens drei Monate und einen Tag nicht für diesen tätig, kann er also erneut für 18 Monate bei ihm eingesetzt werden. (Überlassungen vor dem 1. April 2017 werden nicht angerechnet.)
Schlagworte
MITARBEITER
UNTERNEHMEN
BETRIEB
EINRICHTUNG
ZEIT
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERHÄLTNIS
Neue Caritas
Freiburg