CareLit Fachartikel

Reform der Leiharbeit

Cordes, D.; Busch, G.; · Neue Caritas, Freiburg · 2017 · Heft 3 · S. 45 bis 48

Dokument
174360
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Cordes, D.; Busch, G.;
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 118
Seiten
45 bis 48
Erschienen: 2017-03-13 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Vorherige Überlassungen an denselben Entleiher werden angerechnet, wenn nicht mehr als drei Monate zwischen den Einsätzen liegen. War ein Leiharbeitnehmer zwischen zwei Einsätzen bei einem Entleiher mindestens drei Monate und einen Tag nicht für diesen tätig, kann er also erneut für 18 Monate bei ihm eingesetzt werden. (Überlassungen vor dem 1. April 2017 werden nicht angerechnet.)

Schlagworte

MITARBEITER UNTERNEHMEN BETRIEB EINRICHTUNG ZEIT ARBEITNEHMER ARBEITSVERHÄLTNIS Neue Caritas Freiburg