CareLit Fachartikel

Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz

Bumann, K.; Fix, E.; · Neue Caritas, Freiburg · 2017 · Heft 3 · S. 50 bis 52

Dokument
174361
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Bumann, K.; Fix, E.;
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 118
Seiten
50 bis 52
Erschienen: 2017-03-13 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Im Leistungserbringungsrecht haben sich einige Neuerungen gegenüber dem bestehenden Recht ergeben. Die Änderungen im Vertragsrecht, die sich in Kapitel 8 des SGBIX befinden, treten zum 1. Januar 2018 in Kraft. Die allgemeinen Grundsätze des Vertrags-rechts in § 123 SGB IX läuten einen Paradigmenwechsel ein, indem das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis der Eingliederungshilfe zu einem echten Sachleistungsprinzip weiterentwickelt wird. Nach § 123 Abs. 4 ist der Leistungserbringer bei Bestehen einer schriftlichen Leistungsund Vergütungsvereinbarung im Rahmen des dort vereinbarten Leistungsangebots zur Leistungserb…

Schlagworte

SCHIEDSSTELLE RECHT LEISTUNG LEISTUNGSTRÄGER BEHINDERUNG EHRENAMTLICH MENSCHEN PERSONEN PRAXIS ES Neue Caritas Freiburg