CareLit Fachartikel

Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz

Bumann, K.; Fix, E.; · Neue Caritas, Freiburg · 2017 · Heft 3 · S. 50 bis 52

Dokument
174361
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Bumann, K.; Fix, E.;
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 118
Seiten
50 bis 52
Erschienen: 2017-03-13 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Im Leistungserbringungsrecht haben sich einige Neuerungen gegenüber dem bestehenden Recht ergeben. Die Änderungen im Vertragsrecht, die sich in Kapitel 8 des SGBIX befinden, treten zum 1. Januar 2018 in Kraft. Die allgemeinen Grundsätze des Vertrags-rechts in § 123 SGB IX läuten einen Paradigmenwechsel ein, indem das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis der Eingliederungshilfe zu einem echten Sachleistungsprinzip weiterentwickelt wird. Nach § 123 Abs. 4 ist der Leistungserbringer bei Bestehen einer schriftlichen Leistungsund Vergütungsvereinbarung im Rahmen des dort vereinbarten Leistungsangebots zur Leistungserb…

Schlagworte

SCHIEDSSTELLE RECHT LEISTUNG LEISTUNGSTRÄGER BEHINDERUNG EHRENAMTLICH Gesetz Neue Caritas Freiburg