Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz
Bumann, K.; Fix, E.; · Neue Caritas, Freiburg · 2017 · Heft 3 · S. 50 bis 52
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Leistungserbringungsrecht haben sich einige Neuerungen gegenüber dem bestehenden Recht ergeben. Die Änderungen im Vertragsrecht, die sich in Kapitel 8 des SGBIX befinden, treten zum 1. Januar 2018 in Kraft. Die allgemeinen Grundsätze des Vertrags-rechts in § 123 SGB IX läuten einen Paradigmenwechsel ein, indem das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis der Eingliederungshilfe zu einem echten Sachleistungsprinzip weiterentwickelt wird. Nach § 123 Abs. 4 ist der Leistungserbringer bei Bestehen einer schriftlichen Leistungsund Vergütungsvereinbarung im Rahmen des dort vereinbarten Leistungsangebots zur Leistungserb…