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Wählen gehen mit Demenz? Dürfen demenzkranke Menschen wählen? Darf man ihnen die Wahl verweigern?

SCHÖNHOF, B.; · pflegen: Demenz, Seelze · 2017 · Heft 3 · S. 16 bis 17

Dokument
174417
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pflegen: Demenz, Seelze
Autor:innen
SCHÖNHOF, B.;
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 11
Seiten
16 bis 17
Erschienen: 2017-03-01 00:00:00
ISSN
1863-5172
DOI

Zusammenfassung

Von 61,95 Millionen wahlberechtigten Bürgern in Deutschland haben bei der Bundestagswahl 2013 lediglich 71,5 Prozent der Wahlberechtigten und somit 44,31 Millionen Personen gewählt. Bedenkt man, dass in Deutschland etwa 1,6 Millionen Bürger mit einer Demenzerkrankung leben, stellt man fest, dass diese Personen würden sie allesamt wählen mehr als ein Zünglein an der Waage wären. Aber dürften sie überhaupt wählen? Schließlich geht eine Demenzerkrankung mit kognitiven Einschränkungen einher. DETLEF RÜSING, Herausgeber von pflegen: Demenz, sprach darüber mit der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht BÄRBEL…

Schlagworte

DEMENZ LEBEN EINRICHTUNG FRAU BETREUUNG BEHÖRDE MENSCHEN DEUTSCHLAND PERSONEN BEVÖLKERUNG FÜHRUNG GANG pflegen: Demenz Seelze