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Und wenn doch einmal etwas passiert? Haftungsproblematiken in der Pflege

Wedewer, J.; · pflegen: Demenz, Seelze · 2017 · Heft 3 · S. 26 bis 30

Dokument
174419
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pflegen: Demenz, Seelze
Autor:innen
Wedewer, J.;
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 11
Seiten
26 bis 30
Erschienen: 2017-03-01 00:00:00
ISSN
1863-5172
DOI

Zusammenfassung

Pflegende müssen bei der Ausübung ihres Berufes eigenständig handeln. Bei der Arbeit mit den körperlich und/ oder geistig nicht mehr „fitten Menschen besteht immer die Gefahr, dass Menschen zu Schaden kommen. Für die Pflegeperson, aber auch für die Pflegeleitung und das Pflegeheim, stellt sich dann die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen. Der folgende Beitrag soll nach einer Einführung in das Thema Haftung anhand von Fallbeispielen typische Haftungssituationen in der Pflege beleuchten. Des Weiteren wird geschildert, wann und wie Pflegende sich mit Hilfe einer Überlastungsanzeige vor der Haftung für Fehler, d…

Schlagworte

ARBEITGEBER URTEIL AUFGABENSTELLUNG BEOBACHTUNG BUNDESGERICHTSHOF DEKUBITUS PATIENTEN pflegen: Demenz Seelze