CareLit Fachartikel
Wirksamkeit einer krankenhausinternen Versetzung
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 3 · S. 78 bis 80
Dokument
174426
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 1957 geborene Kläger ist seit Oktober 1995 in der Klinik der Beklagten als Krankenpfleger beschäftigt. Seit 1997 wird er aufgrund einer schriftlichen Bestätigung des Pflegedienstleiters unbefristet in der zentralen Notaufnahme eingesetzt. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Besonderer Teil Krankenhäuser (TVöD BT-K). Die Beklagte beschäftigt ca. 1000 Arbeitnehmer; es besteht ein Betriebsrat.
Schlagworte
NOTAUFNAHME
STATION
KRANKENHAUS
ARBEITSVERTRAG
PATIENT
PERSONALRAT
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKENHÄUSER
ES
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
BLUT
SCHIZOPHRENIE
RÜCKEN
FURCHT
SCHREIBEN