CareLit Fachartikel

Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit einer Nachtwache

Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 3 · S. 80 bis 82

Dokument
174427
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2014
Jahrgang 14
Seiten
80 bis 82
Erschienen: 2014-03-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Eine Altenpflegerin, die in einer stationären Pflegeeinrichtung ausschließlich als Nachtwache tätig ist, unterliegt in dieser Tätigkeit nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit vorab bestimmt werden, Einzelweisungen nicht notwendig waren und auch nicht erfolgt sind und keine Tätigkeiten geschuldet waren, die über eine reine Nachtwache hinausgingen (nur Nachtwache, nicht Nachtschicht).

Schlagworte

TÄTIGKEIT ZEIT RECHTSPRECHUNG RENTENVERSICHERUNG ARBEITSZEIT ORGANISATION ALTENHILFE MENSCHEN BERUFSGRUPPEN ALTENPFLEGE LEISTUNG ZULASSUNG ARBEITSFÖRDERUNG ARBEITSLEISTUNG NATUR HÖHE