CareLit Fachartikel
Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit einer Nachtwache
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 3 · S. 80 bis 82
Dokument
174427
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Altenpflegerin, die in einer stationären Pflegeeinrichtung ausschließlich als Nachtwache tätig ist, unterliegt in dieser Tätigkeit nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit vorab bestimmt werden, Einzelweisungen nicht notwendig waren und auch nicht erfolgt sind und keine Tätigkeiten geschuldet waren, die über eine reine Nachtwache hinausgingen (nur Nachtwache, nicht Nachtschicht).
Schlagworte
TÄTIGKEIT
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
RENTENVERSICHERUNG
ARBEITSZEIT
ORGANISATION
ALTENHILFE
MENSCHEN
BERUFSGRUPPEN
ALTENPFLEGE
LEISTUNG
ZULASSUNG
ARBEITSFÖRDERUNG
ARBEITSLEISTUNG
NATUR
HÖHE