CareLit Fachartikel
Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Teil II) Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI)
Krankenhaus-Hygiene + Infektionsverhütung, Heidelberg · 2017 · Heft 2 · S. 11 bis 22
Dokument
174455
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei Handschuhen ist zwischen MP und PSA zu unterscheiden. Erstere dienen dem Infektionsschutz des Patienten und nur nachgeordnet auch des Trägers, während PSA ausschließlich dem Schutz des Trägers vor chemischen und physikalischen Risiken sowie vor Biostoffen dienen. MP unterliegen der Richtlinie 93/42/ EWG. PSA unterliegt der Richtlinie 89/656/EWG. Seit 2010 erlaubt die Neufassung der EU-Richtlinie 2007/47/EG die duale Kennzeichnung von Produkten für einen doppelten Venwendungszweck als MP und als PSA sowie deren entsprechende doppelte CE-Kennzeichnung.
Schlagworte
HÄNDEDESINFEKTION
COMPLIANCE
KONTAMINATION
MITARBEITER
RISIKO
HAUT
RICHTLINIE
HAUTPFLEGE
PATIENTEN
GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN
GESUNDHEITSWESEN
BLUT
STRAHLENSCHUTZ
HAND
BAKTERIEN
TRINKWASSER