Keine Betreiberpflichten von Krankenhäusern für patienteneigene Medizinprodukte
Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 3 · S. 216 bis 218
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Patienten, die aufgrund akuter Erkrankungen in Krankenhäusern behandelt werden, leiden teilweise auch an anderen chronischen Erkrankungen, die der Versorgung mit einem Medizinprodukt bedürfen. Genannt sei hier das Beispiel der Schlafapnoe-Geräte. Diese Medizinprodukte benötigen die Patienten dauerhaft und bringen sie ebenso mit in ein Krankenhaus wie sie sie im Rahmen eines Urlaubs mit in ein Hotel nehmen. Haftungsrechtlich ist dies insofern von Bedeutung, als die Betreiber derartiger Medizinprodukte besonderen Pflichten unterliegen. Diese ergeben sich aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), di…