CareLit Fachartikel
Das Ende der Leiharbeit?
Busch, G.; Cordes, D.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 3 · S. 67 bis 69
Dokument
174497
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. April 2017 tritt die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Leiharbeitnehmer dürfen nach der Reform nur noch maximal 18 Monate an einen Entleiher überlassen werden. Spätestens nach neun Monaten muss den Leiharbeitnehmern dieselbe Vergütung wie den vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihers gezahlt werden. Im Folgenden werden die Gesetzesänderungen dargestellt, die Auswirkungen der Reform auf Krankenhäuser erläutert und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Schlagworte
MITARBEITER
REFORM
ARBEITNEHMER
KÜCHE
ARBEITGEBER
VERTRAG
April
Tritt
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Kraft
Leiharbeitnehmer
Dürfen
Maximal
Monate
Einen
Entleiher