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Das Ende der Leiharbeit?

Busch, G.; Cordes, D.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 3 · S. 67 bis 69

Dokument
174497
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Busch, G.; Cordes, D.;
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 86
Seiten
67 bis 69
Erschienen: 2017-03-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Am 1. April 2017 tritt die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Leiharbeitnehmer dürfen nach der Reform nur noch maximal 18 Monate an einen Entleiher überlassen werden. Spätestens nach neun Monaten muss den Leiharbeitnehmern dieselbe Vergütung wie den vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihers gezahlt werden. Im Folgenden werden die Gesetzesänderungen dargestellt, die Auswirkungen der Reform auf Krankenhäuser erläutert und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

Schlagworte

MITARBEITER REFORM ARBEITNEHMER KÜCHE ARBEITGEBER VERTRAG KRANKENHÄUSER ARBEITSLEISTUNG ZEIT RECHTSANWÄLTE ARBEITSVERHÄLTNIS VERTRÄGE RECHTSPRECHUNG ES WÄSCHEREI EIGENTUM