CareLit Fachartikel
Private Heime sehen sich im Nachteil
Geisler, F.; · Care konkret, Hannover · 2017 · Heft 3 · S. 7
Dokument
174519
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
2013 wurde das Modell der ehemaligen „GEZ-Gebühr auf eine neue Grundlage gestellt. Zum 1. Januar 2013 trat der Rundfunkstaatsvertrag in Kraft. Danach gelten Pflegeeinrichtungen als Betriebe und sind ebenso wie Privatpersonen beitragspflichtig. Vor 2013 konnten sie sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Dies ist nun nicht mehr möglich, was insbesondere dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) ein Dorn im Auge ist. Denn: Für gemeinnützige Einrichtungen besteht weiterhin die Möglichkeit, zumindest einen ermäßigten Betrag zu zahlen.
Schlagworte
AUGE
BEDARFSPLANUNG
BEITRÄGE
GESCHÄFTSFÜHRER
PFLEGESATZ
REFORM
PFLEGEHEIME
ES
Care konkret
Hannover