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Private Heime sehen sich im Nachteil

Geisler, F.; · Care konkret, Hannover · 2017 · Heft 3 · S. 7

Dokument
174519
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Geisler, F.;
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 20
Seiten
7
Erschienen: 2017-03-03 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

2013 wurde das Modell der ehemaligen „GEZ-Gebühr auf eine neue Grundlage gestellt. Zum 1. Januar 2013 trat der Rundfunkstaatsvertrag in Kraft. Danach gelten Pflegeeinrichtungen als Betriebe und sind ebenso wie Privatpersonen beitragspflichtig. Vor 2013 konnten sie sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Dies ist nun nicht mehr möglich, was insbesondere dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) ein Dorn im Auge ist. Denn: Für gemeinnützige Einrichtungen besteht weiterhin die Möglichkeit, zumindest einen ermäßigten Betrag zu zahlen.

Schlagworte

AUGE BEDARFSPLANUNG BEITRÄGE GESCHÄFTSFÜHRER PFLEGESATZ REFORM PFLEGEHEIME ES Care konkret Hannover